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Punkten mit Pesso

Barbara Fischer-Bartelmann und Almuth Roth-Bilz


Seit dem 1.1.2004 ist es in Deutschland im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) für alle approbierten Psychotherapeuten verpflichtend geworden, regelmäßig Fortbildung nachzuweisen. Welche Fortbildungsveranstaltungen akkreditiert, d.h. anerkannt sind, das wird von den jeweiligen Ländern geregelt, hier: von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bzw. von der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Ausführliche Informationen sind zu erfahren unter www.lpk-bw.de .

Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten. Das heißt im Klartext: alle in Deutschland tätigen approbierten Psychotherapeuten müssen sich nun daran machen, diese Punkte zu sammeln, ansonsten drohen erhebliche Nachteile, z.B. Honorarkürzungen. In einem Zeitraum von 5 Jahren müssen 250 Fortbildungspunkte, also rund 5 Fortbildungstage, zur Zertifizierung nachgewiesen werden.

Insofern ist es besonders relevant zu wissen, ob die Teilnahme an Ausbildungs- und Selbsterfahrungsseminaren in Pesso-Psychotherapie eine Möglichkeit ist, solche Fortbildungspunkte zu erwerben. Auch für die Zukunft der Methode an sich und für ihre weitere Verbreitung ist es wichtig, dass es uns gelingt, für Workshops in Pesso Psychotherapie bei der Landespsychotherapeutenkammer die Akkreditierung zu erreichen. Im Auftrag des Vorstandes der PVSD sind Almuth Roth-Bilz, Helmut Wetzel und Barbara Fischer- Bartelmann damit beschäftigt, die nötigen Dinge hierfür in die Wege zu leiten.

Unsere Hoffnung ist, dass in Zukunft alle, die künftig an solchen Veranstaltungen in Pesso-Therapie teilnehmen, vor vorneherein einplanen können, dass sie dafür Fortbildungspunkte erhalten werden. Daß dies möglich ist, zeigt das Beispiel Bayern: Die Tagung im Mai: „Die Psychotherapie entdeckt den Körper“, bei der es einen ganzen Tag nur um Pessotherapie ging, wurde von der bayrischen Landesärztekammer akkreditiert, ebenso wie die Münchner Pesso-Ausbildung, für die Ärzte wie Psychologen Fortbildungspunkte erhalten. In einem nächsten Schritt werden wir versuchen, Analoges für Supervision und Intervision zu erreichen. Auch rückwirkend gibt es die Möglichkeit, für Fortbildungsveranstaltungen, die man bereits besucht hat, Punkte zu beantragen (damit verschiebt sich allerdings der Startschuss für den relevanten 5-Jahres-Zeitraum nach vorne: Er beginnt mit der ersten „bepunkteten“ Fortbildung). Falls jemand dies unternimmt, bitten wir, uns Erfahrungen darüber rückzumelden.

Almuth Roth-Bilz
Urachstr. 25
79102 Freiburg
e-mail: almuth.roth@t-online.de